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Fachkräfteverordnung 2012 - BGBl

Neue VorschriftenARD 6240/1/2012 Heft 6240 v. 22.6.2012

Verordnung des BMASK, mit der für das Jahr 2012 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2012)

BGBl II 2012/207, ausgegeben am 15. 6. 2012

Fachkräfte in Mangelberufen

Gemäß § 13 AuslBG hat der BMASK im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes im Einvernehmen mit dem BMWFJ durch Verordnung für das nächstfolgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.

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