BMF 14. 5. 2012, BMF-010221/0175-IV/4/2012, EAS 3281
Art 15 OECD-MA - Versieht ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer aufgrund eines mit seinem auf Zypern ansässigen Arbeitgeber geschlossenen Dienstvertrages auf einem von einer maltesischen Gesellschaft unter maltesischer Flagge betriebenen Flusskreuzfahrtschiff seine Arbeit und liegt folglich eine Arbeitskräfteüberlassung durch die zypriotische Arbeitgebergesellschaft an den Schifffahrtsbetreiber vor, dann ist für steuerliche Belange nach österreichischer Rechtslage grundsätzlich der Arbeitskräfteüberlasser und nicht der maltesische Schifffahrtsbetreiber als Arbeitgeber zu werten (Rz 923 LStR 2002).