§ 175 Abs 1, § 176 ASVG - Ein vom Betriebsrat nach Rücksprache mit der Unternehmensleitung organisiertes Schiwochenende für die Belegschaft steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn aus organisatorischen Gründen nur rund 6 % der Mitarbeiter daran teilnehmen können, die Veranstaltung am Wochenende stattfand und Mitglieder der Unternehmensleitung nicht anwesend waren. Bei dieser Sachlage steht die Freizeitgestaltung gegenüber den betrieblichen Interessen im Vordergrund und die Teilnahme der Dienstnehmer an dem Schiwochenende kann nicht mehr als Ausfluss der Ausübung der Erwerbstätigkeit angesehen werden. Ein dabei erlittener Unfall ist nicht als Arbeitsunfall zu qualifizieren.