KV-private Autobusbetriebe - Auch wenn den Lenkern bei privaten Autobusbetrieben bei ihren dienstplanmäßig festgelegten Pausen an Umkehrplätzen bzw Wendestellen vom Arbeitgeber keine Pauseneinrichtungen bereitgestellt werden (wie Toiletten, Waschgelegenheiten, Möglichkeiten der Essenszubereitung und Sitzgelegenheiten), sind diese Ruhezeiten mangels gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Grundlage nicht als volle Arbeitszeit zu entlohnen.