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AuslBG: Kein Gefälligkeitsdienst bei geplanter Tätigkeitsdauer von 10 Tagen

AusländerbeschäftigungARD 6235/12/2012 Heft 6235 v. 30.5.2012

VwGH 22. 3. 2012, 2009/09/0252

§ 2 Abs 2 AuslBG - Als (nicht dem AuslBG unterliegende) Gefälligkeitsdienste können kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anerkannt werden, die vom Leistenden aufgrund spezifischer Bindung zwischen ihm und

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