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AuslBG: Keine Bindung der Behörde an Strafanzeige

AusländerbeschäftigungARD 6235/7/2012 Heft 6235 v. 30.5.2012

VwGH 15. 12. 2011, 2009/09/0237

§ 28a Abs 2 AuslBG - Stellt die Abgabenbehörde eine Übertretung des AuslBG fest, die nach § 28 Abs 1 Z 1, 5 und 6 AuslBG (Z 1) oder nach § 28 Abs 1 Z 2 lit c bis f AuslBG (Z 2) zu bestrafen ist, hat die Abgabenbehörde gemäß § 28a Abs 2 AuslBG Strafanzeige an die zuständige Verwaltungsstrafbehörde zu erstatten, im Fall der Z 2 nur dann, wenn die Übertretung die Überwachung der

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