vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EU-Grundrechte-Charta als Prüfungsmaßstab für den VfGH

Basis-WissenARD 6234/6/2012 Heft 6234 v. 25.5.2012

ARD-Redaktion

In einem aktuellen Erkenntnis hat der VfGH klargestellt, dass er in Zukunft auch die EU-Grundrechte-Charta (GRC) als Prüfungsmaßstab heranziehen wird. Allerdings sind nicht alle in der GRC enthaltenen „Grundrechte“ so konkret formuliert wie etwa in der Menschenrechtskonvention (EMRK), weshalb der VfGH im Einzelfall entscheiden wird, welche Bestimmungen der GRC er im Verfahren heranzieht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte