ARD-Redaktion
In einem aktuellen Erkenntnis hat der VfGH klargestellt, dass er in Zukunft auch die EU-Grundrechte-Charta (GRC) als Prüfungsmaßstab heranziehen wird. Allerdings sind nicht alle in der GRC enthaltenen „Grundrechte“ so konkret formuliert wie etwa in der Menschenrechtskonvention (EMRK), weshalb der VfGH im Einzelfall entscheiden wird, welche Bestimmungen der GRC er im Verfahren heranzieht.