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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ungleiches Pensionszugangsalter

SozialversicherungARD 6234/3/2012 Heft 6234 v. 25.5.2012

§ 253 Abs 1 ASVG, RL 79/7/EWG - Gegen die Zulässigkeit des derzeit geltenden unterschiedlichen Pensionsanfallsalters für Männer und Frauen, wie es im Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten („BVG-Altersgrenzen“, BGBl 1992/832) verfassungsrechtlich abgesichert ist, bestehen weder im Hinblick auf die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung noch im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Vorgaben verfassungsrechtliche Bedenken.

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