BMF 28. 2. 2012, BMF-010221/0132-IV/4/2012, EAS 3268
Art 18, Art 23 DBA-Deutschland - Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist aufgrund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, sind diese Renten gemäß Art 18 Abs 2 iVm Art 23 Abs 2 lit d DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen.