Art 15 OECD-MA - Nach dem OECD-Kommentar zu Art 15 OECD-MA (Update 2010) ist jeder DBA-Vertragsstaat berechtigt, in Fällen internationaler Arbeitskräfteüberlassung die Arbeitgebereigenschaft nach seinem nationalen Recht zu beurteilen. Mit der Frage, wie bei einem Qualifikationskonflikt die auf innerstaatliches Recht gegründete Steuerberechtigung des DBA-Partnerstaats dokumentiert werden kann, befasste sich schon das EAS 3201 vom 24. 1. 2011, ARD 6133/5/2011. Das folgende EAS 3271 („OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung“) konkretisiert nun näher, welchen inhaltlichen Erfordernissen derartige Belege gerecht werden müssen. Klargestellt wird dabei insbesondere auch, welche Belege für eine Steuerfreistellung auf österreichischer Seite unzureichend sind.