BGBl II 2012/146, ausgegeben am 30. 4. 2012
Für den Wirtschaftszweig Sommertourismus (inkl Schausteller) wird ein Kontingent in der Höhe von bundesweit insgesamt 1.400 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt.