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Kein allgemeines Widerspruchsrecht eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang

BetriebsübergangARD 6171/1/2011 Heft 6171 v. 16.9.2011

§ 3 AVRAG - Im Fall eines Betriebsübergangs steht einem Arbeitnehmer kein allgemeines Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Betriebes (Betriebsteils) zu. Ein Widerspruchsrecht wird aber - neben den beiden in § 3 Abs 4 AVRAG ausdrücklich geregelten Fällen (Nichtübernahme eines kollektivvertraglichen Bestandschutzes oder einer betrieblichen Pensionszusage) - dort zu bejahen sein, wo ein den Widerspruchsgründen des § 3 Abs 4 AVRAG gleichgewichtiger Grund für den Widerspruch vorhanden war, darauf aber vom Gesetzgeber offenkundig nicht Bedacht genommen wurde. Im Einzelfall kann sich ein Widerspruchsrecht überdies daraus ergeben, dass die Person des Arbeitgebers als Inhalt des Arbeitsvertrages anzusehen ist (zB zu Ausbildungszwecken) oder dass Rechtsmissbrauch vorliegt.

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