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KV-Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe - Einstufung als Facharbeiter

KollektivverträgeARD 6168/3/2011 Heft 6168 v. 6.9.2011

KV-Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe, § 21a Abs 3 BUAG - Arbeitnehmer, die lediglich die vereinbarte Dauer der Lehrzeit absolviert, die Lehrabschlussprüfung aber nicht erfolgreich abgelegt haben, sind im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe nicht als „Facharbeiter“ einzustufen.

VwGH 16. 3. 2011, 2008/08/0096

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