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UFS: Direktzurechnung von Honoraren bei zwischengeschalteter Management-GmbH

Lohnsteuer und AbgabenARD 6167/12/2011 Heft 6167 v. 2.9.2011

§ 22 Z 2, § 47 Abs 2 EStG - Bei der Bestellung eines Geschäftsführers unter Zwischenschaltung einer unter seinem Einfluss stehenden Gesellschaft sind die Honorare ihm persönlich zuzurechnen, wenn die beauftragte Gesellschaft keine Möglichkeit hat, den zu überlassenden Geschäftsführer frei auszuwählen, sondern seine konkrete Person durch die Vertragsgestaltung vorgegeben ist.

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