vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusammenrechnung von zwei Dienstverhältnissen für Abfertigungsanspruch

ArbeitsrechtARD 6163/2/2011 Heft 6163 v. 17.8.2011

§ 23 Abs 1 AngG, § 11a KV-Elektrizitätsunternehmen - Damit zwei aufeinanderfolgende Dienstverhältnisse zum selben Arbeitgeber für den Anspruch auf Abfertigung Alt zusammengerechnet werden können, darf nur eine verhältnismäßig kurze Frist zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Arbeitsverhältnisses liegen und muss sich aus den die Unterbrechung begleitenden Umständen eine sachliche Zusammengehörigkeit der beiden Arbeitsverhältnisse ergeben. Wollten die Arbeitsvertragsparteien gerade keine Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses, was sich ua darin zeigt, dass der neue Dienstvertrag zahlreiche Verschlechterungen für den Arbeitnehmer enthielt und die Anrechnung der Vordienstzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche zunächst ausdrücklich ausgeschlossen wurde, fehlt es am erforderlichen inneren Zusammenhang der Arbeitsverhältnisse und eine Zusammenrechnung der Dienstzeiten ist gesetzlich nicht geboten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte