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Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

Neue VorschriftenARD 6160/4/2011 Heft 6160 v. 3.8.2011

BGBl II 2011/240, ausgegeben am 28. 7. 2011

Mit Beschluss des BEA wurde mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2011 der Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen, KV 285/2011, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.

Der fachliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Einrichtungen (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen), deren Hauptzweck in der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind.

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