VwGH 16. 2. 2011, 2008/08/0120
§ 27, § 28 AlVG - Leistet ein Arbeitnehmer in der Freizeitphase der geblockten Altersteilzeit Mehrarbeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, so gebührt dem Arbeitgeber nur für diesen Monat kein Altersteilzeitgeld; es ist aber nicht die gesamte Altersteilzeitförderung zurückzuzahlen.