§ 1295, § 1497 ABGB, § 42 Wr VBO - Die Klage eines gekündigten Vertragsbediensteten auf Feststellung des aufrechten Bestands des Dienstverhältnisses unterbricht die Verjährung hinsichtlich der aus diesem Dienstverhältnis abgeleiteten Ansprüche. Dazu zählt neben den Entgeltansprüchen auch der Anspruch auf verwendungsbezogene Nebengebühren, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis nicht rechtswidrig und schuldhaft aufgelöst hätte. Auch Schadenersatzansprüche werden von der Unterbrechungswirkung der Feststellungsklage umfasst (hier: Verluste aus der vorzeitigen Aufkündigung von Versicherungsverträgen, die durch die ausbleibenden Gehaltszahlungen notwendig wurde).