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Maßgebliches Einkommen bei Berechnung der Höhe einer Witwenpension

SozialversicherungARD 6154/8/2011 Heft 6154 v. 8.7.2011

§ 264 ASVG - Maßgebend für die Höhe der Witwenpension (Witwerpension) ist die Relation des Einkommens des verstorbenen und des überlebenden Ehegatten in den letzten 2 bzw 4 Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes des (der) Versicherten. In die Vergleichsberechnung sind daher nur Einkommen iSd § 264 Abs 5 ASVG einzubeziehen, die vom Verstorbenen und von der Witwe (vom Witwer) innerhalb dieses Zeitraumes bezogen wurden.

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