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VfGH: Zu kurze Vorlaufzeit für neue KESt-Abzugspflicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 6153/9/2011 Heft 6153 v. 5.7.2011

§ 93 Abs 2 Z 2, § 95 Abs 2 Z 2 EStG idF BGBl I 2010/111 - Der VfGH sieht die im BBG 2011 den Banken eingeräumte neunmonatige Vorbereitungszeit für die ordnungsgemäße Implementierung der KESt-neu nicht als ausreichend an; § 93 Abs 2 Z 2 und § 95 Abs 2 Z 2 EStG idF BGBl I 2010/111 werden daher mit Ablauf des 30. 9. 2011 als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dem geplanten AbgÄG 2011 soll diesem Bedenken bereits Rechnung getragen und die ausgeweitete KESt-Abzugspflicht um 6 Monate vom 1. 10. 2011 auf den 1. 4. 2012 verschoben werden.

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