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Ärztedienstplan für Fahrtkostenabzug entscheidend

Lohnsteuer und AbgabenARD 6150/11/2011 Heft 6150 v. 21.6.2011

§ 4 Abs 4, § 22 Z 1 lit b EStG - Einem angestellten Abteilungsvorstand eines Sanatoriums können im Zusammenhang mit dem Aufsuchen des Sanatoriums zur Behandlung von Sonderklassepatienten lediglich dann Betriebsausgaben erwachsen, wenn diese „zusätzlichen“ Fahrtkosten außerhalb seiner Dienstbereitschaft - etwa über Anforderung einzelner Patienten - anfallen, dh er insbesondere auch an Tagen in die Klinik gerufen wird, an denen ein anderer Arzt Rufbereitschaft hat.

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