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UFS: Journalistenpauschale für einen Pressesprecher?

Lohnsteuer und AbgabenARD 6134/9/2011 Heft 6134 v. 15.4.2011

§ 17 Abs 6 EStG - Möchte der Pressesprecher eines Unternehmens die „Journalistenpauschale“ (Durchschnittssätze für Werbungskosten gemäß der Verordnung BGBl II 2001/382, ARD 5260/19/2001) in Anspruch nehmen, muss er nachweisen bzw zumindest glaubhaft machen, dass die journalistische Tätigkeit - dh die Berichterstattung und/oder Kommentierung von Geschehen mit Aktualitätsbezug in Medien - den Schwerpunkt des Dienstverhältnisses bildet.

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