BMF-Info 7. 4. 2011, BMF-010203/0197-VI/6/2011
Vollpauschalierte Forstwirte können ab 2011 freiwillig nach § 2 Abs 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren (vgl ARD 6107/3/2011).
Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: