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Sozialversicherungsschutz für Drittstaatsangehörige mit EU-Wohnsitz

Basis-WissenARD 6133/4/2011 Heft 6133 v. 12.4.2011

Neue Drittstaatsverordnung VO (EU) 1231/2010

DGservice NÖGKK, NÖDIS 3/2011

Neue VO (EU) 1231/2010

EU-Bürger, die im Rahmen ihrer unselbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit Berührungspunkte mit einem oder mehreren EU-Staaten aufweisen, unterliegen hinsichtlich ihres Sozialversicherungsschutzes immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaates. Seit 1. 5. 2010 werden die verschiedenen Systeme der Sozialen Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten durch die „neue“ VO (EG) 883/2004 koordiniert.

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