§ 203 ASVG - Bei einer Versehrtenrente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf abstrakt zu beurteilen. Dementsprechend können auch die individuellen Verhältnisse des Verletzten (hier: mangelhafte Sprachkenntnisse) grundsätzlich nicht zur Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der Härtefallregelung führen.
OGH 30. 11. 2010, 10 ObS 164/10f