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Versehrtenrente: Keine Berücksichtigung mangelhafter Sprachkenntnisse

SozialversicherungARD 6132/6/2011 Heft 6132 v. 8.4.2011

§ 203 ASVG - Bei einer Versehrtenrente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf abstrakt zu beurteilen. Dementsprechend können auch die individuellen Verhältnisse des Verletzten (hier: mangelhafte Sprachkenntnisse) grundsätzlich nicht zur Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der Härtefallregelung führen.

OGH 30. 11. 2010, 10 ObS 164/10f

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