§ 8, § 23 AngG, § 6 UrlG, § 3 Abs 1 Z 17 EStG - Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfreie Essensgutscheine in Höhe von € 4,40 pro Arbeitstag, sind diese - vorbehaltlich einer gegenteiligen vertraglichen Vereinbarung - nicht in die Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall miteinzubeziehen. Ebenso sind sie nicht bei der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung Alt zu berücksichtigen.