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Übertragung der Meldepflicht auf Mitgeschäftsführer

SozialversicherungARD 6131/11/2011 Heft 6131 v. 5.4.2011

VwGH 24. 11. 2010, 2009/08/0095

§ 35 Abs 3, § 111 ASVG - Gemäß § 111 Abs 1 Z 1 ASVG handelt ordnungswidrig, wer (ua) als Dienstgeber oder als bevollmächtigte Person nach § 35 Abs 3 ASVG entgegen den Vorschriften dieses Bundesgesetzes Meldungen oder Anzeigen nicht oder falsch oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit ist von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung zu bestrafen.

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