BGBl II 2011/98, ausgegeben am 23. 3. 2011
Mit Beschluss des BEA wurde mit Wirksamkeit ab 1. 3. 2011 der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2010, KV 441/2010, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Dies umfasst auch die bundesländerspezifischen Anhänge des angeführten KV, die mit zahlreichen Ausnahmen jeweils für das darin angeführte Bundesland zur Satzung erklärt werden.