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Krankenanstalten: Mitwirkungsbefugnisse bei BV über Arbeitszeitgestaltung

ArbeitsrechtARD 6130/5/2011 Heft 6130 v. 1.4.2011

OGH 24. 11. 2010, 9 ObA 156/09w

§ 3 Abs 3 KA-AZG - Gemäß § 3 Abs 3 KA-AZG hat das jeweils zuständige betriebliche Vertretungsorgan im Rahmen seiner Mitwirkungsbefugnis bei der Arbeitszeitgestaltung das Einvernehmen mit Vertretern der betroffenen Dienstnehmer herzustellen, die den Verhandlungen beizuziehen sind.

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