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Keine Betriebsaufgabebegünstigung bei weiterbestehender Kammerfunktion

Lohnsteuer und AbgabenARD 6126/14/2011 Heft 6126 v. 18.3.2011

§ 22 Z 2, § 29 Z 4, § 37 Abs 5 EStG - Stellt ein Gesellschafter-Geschäftsführer wegen Vollendung des 60. Lebensjahres seine unter § 22 Z 2 TS 2 EStG einzuordnende Tätigkeit ein, ist die Abfertigung auch dann gemäß § 37 Abs 5 EStG mit dem Hälftesteuersatz zu besteuern, wenn ihm eine Firmenpension gewährt wird.

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