BGBl II 2011/83, ausgegeben am 7. 3. 2011
Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2011 der Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS-KV; KV 74/2011) (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.
Die Satzung gilt mit Ausnahme Vorarlbergs in ganz Österreich für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden Ausnahmen: