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Versuchter Zugang zu PC des Arbeitgebers - Entlassung

EntlassungARD 6125/4/2011 Heft 6125 v. 15.3.2011

§ 82 lit f GewO 1859 - Hat ein Arbeitnehmer trotz des ausdrücklichen Verbots, in Abwesenheit des Arbeitgebers an dessen Computer zu arbeiten, mehrmals versucht, sich über einen Dritten und unter Umgehung des Pin-Codes des Arbeitgebers Zugang zu dessen Computer zu verschaffen, um eine E-Mail an sich weiterzuleiten, erfüllt dies den Tatbestand der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung nach § 82 lit f zweiter Tatbestand GewO 1859 und rechtfertigt die Entlassung des Arbeitnehmers auch ohne vorangegangene Ermahnung.

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