§ 21 Abs 3 HVertrG, § 879 ABGB - Eine Klausel, wonach einem arbeitnehmerähnlichen Handelsvertreter die vereinbarte Mandanten-Bonifikation für ein Kalenderjahr nur zusteht, wenn er sich auch noch am 31. 8. des Folgejahres in einem aufrechten und ungekündigten Vertragsverhältnis zum Unternehmer befindet, ist wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.
OGH 21. 1. 2011, 9 ObA 107/10s