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Ausländerbeschäftigung - Erweiterung der Ausnahmen

Neue VorschriftenARD 6121/4/2011 Heft 6121 v. 1.3.2011

BGBl II 2011/69, ausgegeben am 24. 2. 2011

Durch eine Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) werden folgende weitere Personengruppen vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen:

Ausländischen Bedienstete des International Peace Institute (IPI), des World Institute for Nuclear Security (WINS), des Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation (VCDNP) und des Vienna Economic Forum (VEF) (§ 1 Z 12 AuslBVO)

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