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Familienbeihilfe - Änderungen durch das BBG 2011 und deren steuerliche Auswirkungen

Basis-WissenMag. Sabine SadloARD 6120/6/2011 Heft 6120 v. 25.2.2011

Kindeseigenschaft

„Kind“ im EStG

Mit dem Status als „Kind“ sind diverse steuerliche Konsequenzen, idR Begünstigungen, verbunden (siehe Rz 1247 LStR 2002), wie:

§ 18 Abs 3 EStG: zusätzlicher Höchstbetrag bei den Sonderausgaben (mindestens 3 Kinder) sowie Miteinbeziehung in den begünstigten Personenkreis der Z 1;

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