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Aberkennung des BR-Mandats bei fehlender Wählbarkeit

ArbeitsrechtARD 6120/3/2011 Heft 6120 v. 25.2.2011

OGH 24. 11. 2010, 9 ObA 47/10t

§ 64 Abs 4, § 120 Abs 1 ArbVG - Gemäß § 64 Abs 4 ArbVG ist die Mitgliedschaft zum Betriebsrat vom Gericht aufgrund einer Klage abzuerkennen, wenn das BR-Mitglied die Wählbarkeit nicht oder nicht mehr besitzt. Zu dieser Klage sind der BR, jedes BR-Mitglied und der Betriebsinhaber berechtigt.

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