§ 10 KStG - Bei dem System des § 10 KStG zur Verhinderung wirtschaftlicher Doppelbesteuerung von Dividenden aus Minderheitsbeteiligungen (unter 10 %) an gebietsfremden Gesellschaften sind das Erfordernis eines Vollstreckungshilfeabkommens bei EWR-Dividenden und der stete Ausschluss von Drittstaatsdividenden nicht gerechtfertigt. Auch in diesen beiden Fällen ist daher entsprechend der VwGH-Rsp normalerweise die Anrechnungsmethode anzuwenden.