OÖGKK, dg service line 11/2010
Der Dienstgeber muss für den Dienstnehmer (freien Dienstnehmer) monatlich einen betrieblichen Vorsorgebeitrag entrichten. Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert. Der erste Monat einer Beschäftigung bei einem Dienstgeber ist somit grundsätzlich beitragsfrei.