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Beginn der BV-Pflicht - neuerliches Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber

SozialversicherungARD 6119/7/2011 Heft 6119 v. 22.2.2011

OÖGKK, dg service line 11/2010

Der Dienstgeber muss für den Dienstnehmer (freien Dienstnehmer) monatlich einen betrieblichen Vorsorgebeitrag entrichten. Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert. Der erste Monat einer Beschäftigung bei einem Dienstgeber ist somit grundsätzlich beitragsfrei.

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