§ 1157, § 1325 ABGB - Treten bei einer Arbeitnehmerin durch Mobbing psychische Beeinträchtigungen mit Krankheitswert auf, begegnet es keinen Bedenken, die Bemessung des Schmerzengeldes zur Abgeltung der psychischen Schmerzen anhand von Schmerzperioden vorzunehmen.
OLG Graz 6. 10. 2010, 7 Ra 53/10h