§ 273 ASVG - Ausgehend von den im Croupierberuf erforderlichen kaufmännischen Kenntnissen und Fähigkeiten kommen als Verweisungsberufe für einen Croupier, der diese Tätigkeit nicht länger ausüben kann, alle Berufe in Betracht, die eine ähnliche Ausbildung und gleichwertige (kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen, also möglicherweise auch kaufmännische Tätigkeiten im Ein- und Verkauf.
OGH 1. 6. 2010, 10 ObS 2/10g