§ 9 Abs 3 ArbVG - Liegt ein organisatorisch nicht getrennter Mischbetrieb iSd § 9 Abs 3 ArbVG vor (hier: privat betriebene Seniorenpension, in der auch Pflegeleistungen angeboten werden), verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender Mindestlohntarif in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden Kollektivvertrag.