Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung - RPV)
BGBl II 2011/24, ausgegeben am 27. 1. 2011
Die neue Rechnungsparameterverordnung löst mit 1. 7. 2011 die bisherige Verordnung BGBl II 2003/597, ARD 5464/5/2004, ab und ist auf Pensionskassenverträge anzuwenden, die nach dem 30. 6. 2011 neu abgeschlossen werden. Nicht als neu abgeschlossen gelten Pensionskassenverträge, die im Zuge einer Kündigung gemäß § 17 PKG oder einer Übertragung gemäß § 41 PKG abgeschlossen werden.