OGH 21. 12. 2010, 8 ObA 22/10h
§ 23 Abs 1 AngG - Jene Raten einer - aus steuerlichen Gründen - 14-mal jährlich ausbezahlten Zielerreichungsprämie, die erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig gewesen wären, sind auch dann nicht in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen, wenn ihre - vorzeitige - Zahlung wie im vorliegenden Fall mit der einvernehmlichen Beendigung