§ 2 EStG, § 295a, § 303 BAO - Verkauft ein Steuerpflichtiger seine bis dahin vermietete Eigentumswohnung vor Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses bereits nach wenigen Jahren, hat die Liebhabereibeurteilung dennoch anhand des Beobachtungszeitraums von 20 Jahren gemäß § 2 Abs 4 LiebhabereiVO zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist. Gelingt dem Steuerpflichtigen dieser Nachweis, ist es nicht erforderlich, dass ihn ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis zum Verkauf der Eigentumswohnung gezwungen hat („Notverkauf“).