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Hausbesorger-Entgeltverordnungen 2011

Neue VorschriftenARD 6106/3/2011 Heft 6106 v. 5.1.2011

Verordnungen der Bundesländer

In den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark wurden das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld für Hausbesorger ab 1. 1. 2011 wie folgt neu festgesetzt:

 

W 1)

2)

Bgld 3)

monatliches Entgelt (je m2)

-

für Wohnungen

€ 0,2220

€ 0,2240

€ 0,2251

-

für andere Räumlichkeiten

€ 0,2220

€ 0,2240

€ 0,2251

-

für Gehsteige

€ 0,4004

€ 0,4064

€ 0,4077

Sperrgeld

-

vor Mitternacht

€ 4,00

€ 4,00

€ 4,00

-

nach Mitternacht

€ 4,50

€ 4,50

€ 4,50

Materialkostenersatz

in Prozent des Entgelts

15 %

15 %

20 %

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