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Geschäftsführer: Vertreterhaftung und Täterhaftung

BAO-Protokoll 2010ARD 6097/13/2010 Heft 6097 v. 23.11.2010

Erlass des BMF vom 19. 10. 2010, BMF-010103/0188-VI/2010 (BAO-Protokoll 2010)

Sachverhalt: Ein Geschäftsführer wird zur Haftung nach § 9 BAO herangezogen. Das Haftungsverfahren befindet sich im Berufungsverfahren. Zwischenzeitig wird der Geschäftsführer rechtskräftig wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt.

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