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Freie Dienstnehmer: Krankengeld und Wochengeld

SozialversicherungARD 6094/5/2010 Heft 6094 v. 12.11.2010

OÖGKK, dg-infoline 10/2010

Krankengeld

Freie Dienstnehmer haben ab dem 4. Tag der Erkrankung Anspruch auf Krankengeld, weil sie den Dienstnehmern leistungsrechtlich gleichgestellt wurden. Arbeitsrechtlich ist jedoch keine Änderung erfolgt. Sie gelten weiter als Selbstständige und haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt durch die GKK.

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