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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für das Kalenderjahr 2011

Neue VorschriftenARD 6091/8/2010 Heft 6091 v. 27.10.2010

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst (Anm d Red: siehe Zak 2010/537). Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2011 heranzuziehen.

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