DGservice NÖGKK, NÖDIS 11/2010
Beitragspflichtig oder beitragsfrei?
Erhält der Dienstnehmer vom Dienstgeber ein zinsverbilligtes oder unverzinsliches Darlehen (Gehaltsvorschuss), ist die daraus resultierende Zinsersparnis als Vorteil aus dem Dienstverhältnis und somit grundsätzlich als beitragspflichtiges Entgelt zu werten. Die Zinsersparnis ist allerdings dann beitragsfrei, wenn das Dienstgeberdarlehen den Betrag von insgesamt € 7.300,- nicht übersteigt.